WERTPAPIERRECHT
Hier finden Sie alle Jurisdiktionen für Unternehmer.Privatpersonen
Klicken Sie hier für alle Rechtsformen für Privatpersonen
WERTPAPIERRECHT
Das Wertpapierrecht enthält Regeln über den Zugang, die Organisation und das Verhalten der Teilnehmer auf dem Wertpapiermarkt. Ziel ist das geordnete Funktionieren der Wertpapiermärkte und der Schutz der Investoren.
Gesetzgebung
Die wichtigste Gesetzgebung innerhalb des Aktienrechts ist das Finanzaufsichtgesetz (Wet op het financieel toezicht) nachfolgend: Wft. Dieses Gesetz ist ein sog. “Konsolidierungsgesetz“ (Sicherungsgesetz). In diesem Gesetz sind die meisten Gesetze mit Regeln über die Überwachung der Finanzmärkte zusammengeführt. Dieses Gesetz ersetzt, unter anderem, (1) das Gesetz “Aufsicht im Kreditwesen“ von 1992, (2) das Gesetz “Überwachung von Investitionen“, (3) das Gesetz “Überwachung des Wertpapiermarktes“ von 1995 und (4) das Finanzdienstleistungsgesetz. Dieses Gesetz trat am 1. Januar 2007 in Kraft.
Änderungen
Das Wertpapierrecht unterliegt ständigen Veränderungen, nicht nur wegen der schnellen Entwicklungen auf dem Wertpapiermarkt sondern auch wegen der Richtlinien die durch die Europäische Union aufgestellt werden. Mit diesen Richtlinien wird eine Harmonisierung des Wertpapierrechtes innerhalb der EU angestrebt.
Handeln und Ungleichheit (Unterlegenheit)
Der Handel mit Wertpapieren erfolgt in der Regel über einer Bank oder einer weiteren Mittelsperson (Wertpapierinstitut). Auf dieser Mittelsperson lastet eine erhebliche Verantwortung. Diese hat eine Informationspflicht. Die Informationspflicht der MIttelsperson ist darin begründet, dass der Anleger sich in einer unterlegenen Situation gegenüber der Bank befindet. Die Unterlegenheit liegt hauptsächlich darin begründet, dass der Kunde sich weniger mit den Aktien auskennt und die finanziellen Instrumente immer undurchsichtiger werden.
Fürsorgepflicht der Bank
Die Fürsorgepflicht der Bank nimmt fortwährend größeren Umfang an. So hat die Bank die Aufgabe, sich in die Finanzlage, das Kenntnis- und das Erfahrungsniveau sowie die Ziele des Kunden zu vertiefen (know your customer – rule) und Informationen über das Produkt geben zu können.Die Fürsorgepflicht der Bank beinhaltet also, dass die Bank bei ihren Dienstleistungen die notwendige Fürsorge beachten muss, wobei sie die Interessen des Kunden bestmöglich berücksichtigt. Das Ausmaß der Fürsorgepflicht hängt von der Rechtsbeziehung zwischen der Bank und dem Anleger ab. Wenn das Verhältnis als ein Beratungsverhältnis einzustufen ist, wird auf der Bank eine weniger große Fürsorgepflicht ruhen. Dies ist jedoch anders, wenn es sich um ein Vermögensverwaltungsverhältnis zwischen dem Anleger und der Bank handelt. In diesem Fall unterliegt die Bank einer verstärkten Fürsorgepflicht.
Schaden, Haftung und Wertpapieranwalt
Wenn die Bank oder ein anderer Vermittler seine Verantwortung Ihnen gegenüber vernachlässigt hat, Sie falsch beraten wurden und Sie einen Schaden erlitten haben, sollten Sie so bald wie möglich einen erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Nur ein erfahrener Rechtsanwalt kennt sich mit dieser komplexen und undurchsichtigen Materie aus und kann Ihnen so juristisch zur Seite stehen.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Hierzu können sie telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen oder das Kontaktformular so vollständig wie möglich ausfüllen. Wir werden uns dann in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.
Spera & Partners
Mit Niederlassungen in den Niederlanden und Deutschland kann unser Büro die Nachfrage für grenzüberschreitende juristische Dienstleistungen in professioneller Weise.
Home
Über uns
Unternehmen
PRIVATPERSONEN
KONTAKT
COOKIE-RICHTLINIE
Datenschutzerklärung