INKASSO

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INKASSO

Entstehung Inkasso
Direkte Barzahlung kommt im heutigen Handelsverkehr nur noch selten vor. Die Lieferung von Gütern und Diensten findet oft auch auf Kredit statt. Manche Schuldner nehmen es nicht so genau mit der Zahlungsmoral und zahlen entweder gar nicht oder erst viel später als vereinbart. Sie haben in der Zwischenzeit jedoch bereits Ihre Leistungen erbracht.

Mit einer gut eingerichteten Schuldnerverwaltung vermeiden Sie, mit solchen finanziellen Problemen konfrontiert zu werden. Zudem erhöht sich ihre Liquidität. Als erfahrere Rechtsanwälte können wir Ihre Außenstände erfolgreich einfordern.

Inkasso-Verfahren
In einem erfolgreichen Inkasso-Verfahren wird der Schuldner schnell und unmissverständlich dazu aufgefordert seine Rückstände auszugleichen. Bei ausbleibender Bezahlung werden die entsprechenden Konsequenzen mitgeteilt. Der Schuldner erhält von uns noch am gleichen Tag, an dem die Forderung fällig ist in Ihrem Namen einen Brief. In diesem Brief wird der unwillige Schuldner in unmissverständlichen Worten aufgefordert, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Briefes zu zahlen. In diesem Brief wird gleichzeitig auf die Inkassokosten und die üblichen gesetzlichen Handelszinsen hingewiesen. Wenn der Schuldner dann nicht bezahlt, erhält er eine Mahnung mit einer Kopie der Inkassoklage und die Mitteilung, dass wenn er nicht innerhalb von 5 Tagen die fällige offene Rechnung zzgl. der entsprechenden Zinsen begleicht, die Klage bei Gericht eingereicht wird. Erfolgt keine Zahlung, werden sofort die Vermögensbestandteile (Haus, Betrieb, Bankguthaben oder KFZ) des Schuldners beschlagnahmt. Außerdem wird, um Zeitverlust zu vermeiden, die Klage an den Gerichtsvollzieher zwecks zustellung weitergeleitet.

Erfolgreiches Inkasso
Das ganze Verfahren wird innerhalb von 12 Tagen, nachdem die Forderung bei uns bekannt wurde, abgewickelt. Nach dem 12. Tag erfolgt die Beschlagnahme und wird die Klage dem Gerichtsvollzieher zugeleitet. Hiermit beginnt das Gerichtsverfahren.

Resultat
Die Praxis zeigt, dass bei einem Inkassoverfahren mehr als 65% der Schuldner zahlen und es nicht auf ein Verfahren ankommen lassen. Etwa 15% der Schuldner treffen eine Ratenzahlungsvereinbarung. Die restlichen 20% der Schuldner lassen das Gerichtsverfahren auf sich zukommen. Hiermit erreicht der Schuldner lediglich Aufschub der Vollstreckung. Mit der Beschlagnahme erreichen sie in jedem Fall Entschädigung, falls der Richter zu Ihren Gunsten entscheidet.

Gebühren
Die Gebühren, die wir in Rechnung stellen, betragen € 30,- zuzüglich Mehrwertsteuer pro Inkasso für die Anlage einer Akte. Wenn bei ausbleibender Zahlung rechtliche Maßnahmen erforderlich werden, wie z.B. Beschlagnahme der Vermögensbestandteile des Schuldners und Anfertigung der Vorladung, ist die Höhe der Gebühren abhängig von der Höhe der Forderung. Bei einer ausstehenden Forderung bis € 10.000,- beträgt das Honorar € 90,- pro geleisteter Arbeitsstunde, bei einer Forderung bis € 20.000,- beträgt das Honorar € 100,- pro Stunde und bei einer Forderung von mehr als € 20.000,- beträgt das Honorar € 110,- pro Stunde. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Unkosten und Vorschüssen.

Entschädigung der Gebühren durch den Schuldner
Diese Gebühren werden selbstverständlich dem Schuldner zu Lasten gelegt. Sie können bei versäumter Zahlung dem Schuldner die entstandenen Unkosten in vollem Umfang zu Lasten legen. Dies sind Unkosten, die vor dem gerichtlichen Verfahren entstanden sind. Die Höhe der Gebühren kann aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren, aber sie können auch zwischen Ihnen und dem Schuldner abgesprochen sein. Wenn es keine Absprachen gab, können Sie diese Unkosten dennoch beim Schuldner in Rechnung stellen, weil das Gesetz explizit die Möglichkeit vorsieht, die Unkosten außergerichtlich geltend zu machen. Auf jeden Fall sollten sich die Inkassokosten in einem redlichen Rahmen befinden.

Kontakt
Ein erfolgreiches Inkasso fängt bei einer fachlich kompetenten Rechtsberatung an. So kann schnell eine Einschätzung gemacht werden, ob ein Inkasso sinnvoll ist. Wenn nicht anders angegeben, gelten für alle Inkasso-Angelegenheiten unsere allgemeinen Inkassobedingungen .

Sie können Ihre Forderung anmelden, indem Sie das Inkassoformular so vollständig wie möglich ausfüllen. Anschließend werden wir uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Spera & Partners

Mit Niederlassungen in den Niederlanden und Deutschland kann unser Büro die Nachfrage für grenzüberschreitende juristische Dienstleistungen in professioneller Weise.

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