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ALLGEMEINES
Gebühren Rechtsanwalt
Diese Gebühren werden bei der Auftragserteilung mit Ihnen besprochen und schriftlich festgehalten, sodass es nicht zu Missverständnissen kommt. Diese Gebühren sind unterschiedlich und abhängig von der Erfahrung und der Schwerpunkttätigkeit sowie Spezialisierung des Mitarbeiters, der Sie betreut. Es besteht auch die Möglichkeit, bei Auftragserteilung einen Festpreis mit Ihnen zu vereinbaren.
Rechtschutzversicherung oder staatliche Prozesskostenbeihilfe (finanzierter Rechtsbeistand).
Wenn Sie Rechtschutzversichert sind, Können Sie diese unter Umständen in Anspruch nehmen. Falls Sie keine Rechtschutzversicherung haben, kommen Sie möglicherweise für Prozesskostenhilfe in Anspruch. Sollten Sie für Prozesskostenhilfe in Betracht kommen, übernimmt der niederländische Staat die Gebühren des juristischen Beistands, außer der Selbstbeteiligung, die durch eine Instanz des Justizministeriums festgelegt wird. Weitere Informationen betreffend der Prozesskostenbeihilfe finden Sie auf der Website www.rvr.org. Während der ersten Beratung wird Ihre finanzielle Situation geprüft und die Art des Konfliktes besprochen.
Sollte Ihre Rechtschutzversicherung keine Deckung erteilen oder können Sie auf staatliche Prozesskostenhilfe nicht zurückgreifen, werden Gebühren für die durch uns erbrachten Leistungen fällig. Die erbrachten Leistungen werden immer übersichtlich und Transparent nach Stundentarif berechnet, sodass Sie jederzeit über die geleistete Arbeit in ihrem Fall informiert sind. Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit, eine Festpreisabsprache zu vereinbaren.
Streitigkeiten/ Beschwerden
Wir sind bei der sog. “Geschillencommissie Advocatuur“ (Beschwerdeinstanz für das Anwaltswesen) angeschlossen. Außerdem haben wir ein betriebsinternes Beschwerdeverfahren. Sollten Sie unerwartet, aus welchen Gründen auch immer nicht zufrieden mit unseren Leistungen sein, so besteht die Möglichkeit, sich an unsere interne Beschwerdekommission zu wenden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Ihre Beschwerde der o.g. Instanz vorzulegen. Darüber hinaus sind Rechtsanwälte an Disziplinvorschriften und an die Vorschriften der niederländischen Anwaltskammer gebunden. Zusätzliche Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Websites: www.geschillencommissie.nl und www.advocatenorde.nl
Kontakt
Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Hierzu können sie telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen oder das Kontaktformular so vollstandig wie möglich ausfüllen. Wir werden uns dann in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.
Spera & Partners
Mit Niederlassungen in den Niederlanden und Deutschland kann unser Büro die Nachfrage für grenzüberschreitende juristische Dienstleistungen in professioneller Weise.
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