SCHULDENSANIERUNG
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SCHULDENSANIERUNG
Der Unternehmer (Einzelfirma, VOF, BV oder NV), den hohe Schulden belasten, wobei die Existenz seines Unternehmens auf dem Spiel steht, kann zwischen Konkursanmeldung seines Unternehmens und einer Schuldensanierung bei seinen Gläubigern wählen.
Insolvenz
Die Insolvenz eines Unternehmers hat tiefgreifende Folgen. So kann der Unternehmer nicht länger über sein Vermögen verfügen. Der Insolvenzverwalter kann sogar auf das Privatvermögen des Unternehmers zugreifen um die Schulden zu begleichen. In den meisten Fällen wird ein Konkurs beendet, ohne dass die Gläubiger ausgezahlt werden. Diese Gläubiger können sich, nachdem die Insolvenz abgewickelt wurde, erneut an den Schuldner wenden, um Forderungen zu erzwingen.
Schuldensanierung
Eine weit effektivere Möglichkeit, die Schulden zu begleichen, ist das Treffen einer Schuldensanierungsreglung mit den Gläubigern. In diesem Fall trifft der Unternehmer mit allen Gläubigern eine einvernehmliche Regelung. Diese beinhaltet, dass gegen Zahlung eines kleinen Prozentsatzes der ursprünglichen Forderung, der Gläubiger Abstand vom Rest der Forderung nimmt. Der Gläubiger erhält in diesem Fall wenigstens noch einen Teil seiner Forderungen zurück, während er im Falle des Konkurses eventuell das Nachsehen hat.
Juristische Möglichkeiten
Nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch der Richter bietet Unternehmern zunächst immer mehrere Möglichkeiten, ihre Schulden außergerichtlich zu sanieren. Aus der gängigen Rechtsprechung geht hervor, dass wenn die Mehrheit der Gläubiger mit einer Schuldensanierung einverstanden ist, ein einzelner Gläubiger sich nicht quer stellen darf. Unter Umständen kann dieser Gläubiger durch den Richter gezwungen werden, an der Schuldensanierung mitzuwirken, ob er einverstanden ist oder nicht.
Weiterführung des Unternehmens
Wenn die Schuldensanierung durchgeführt wurde, kann der Unternehmer seine unternehmerischen Aktivitäten weiterführen, ohne unter riesigen Schulden zu leiden.
Außerdem bleibt der Unternehmer Chef im eigenen Haus und braucht die Verwaltung und die Führung seines Unternehmens nicht an den Treuhänder abzugeben.
Kontakt
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Schuldensanierung. Hierzu können sie telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen oder das Kontaktformular so vollstandig wie möglich ausfüllen. Wir werden uns dann in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.
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Mit Niederlassungen in den Niederlanden und Deutschland kann unser Büro die Nachfrage für grenzüberschreitende juristische Dienstleistungen in professioneller Weise.
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