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WIRTSCHAFTSRECHT

Bei der Gründung eines Unternehmens stehen Gründer oft vor der Wahl, wie sie ihr Unternehmen gestalten können. Soll die Gesellschaft in der Form eines Einzelunternehmens, einer Personengesellschaft (nachfolgend VOF) oder einer privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (nachfolgend BV oder NV) betrieben werden? Selbst wenn Unternehmer ihr Unternehmen seit einigen Jahren führen, stellen sie sich irgendwann die Frage, wie es mit ihrem Betrieb weiter gehen soll. Über die rechtliche Form des Unternehmens kann sowohl bei der Gründung als auch im Nachhinein, z.B. wenn es sinnvoll erscheint, über die Risiken der unternehmerischen Aktivitäten oder der geltenden steuerlichen Regeln nachzudenken, entschieden werden.

Grundlagen für die Rechtsform
Die Rechtsform eines Unternehmens wird oft abhängig von den steuerlichen Regelungen gewählt. Der Gesetzgeber hat den verschiedenen Rechtsformen eine besondere steuerliche Regelung zugeordnet; andere, nicht weniger wichtige Gründe spielen ebenfalls eine Rolle bei der Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform. Nachstehend werden die wichtigsten unternehmensformen kurz erläutert, um einen Eindruck zu verschaffen, vor welchen Entscheidungen Unternehmer stehen, die sich mit der Form ihres Unternehmens beschäftigen.

Das Einzelunternehmen
Die meisten Unternehmer agieren als Einzelunternehmer. In einem Einzelunternehmen besteht keine Trennung zwischen Privatvermögen und den Geschäftskapital. Wenn der Unternehmer haftet, dann haftet er mit dem vorhandenen Geschäftskapital und seinem Vermögen. Die Insolvenz des Unternehmens hat meistens auch seine persönliche Insolvenz zur Folge.

Die VOF
Eine Personengesellschaft oder Gesellschaft des bürgerlichen Rechts besteht dann, wenn sich mindestens zwei oder mehr Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Diese bringen z.B. Geld, Güter oder ihre Arbeitskraft gemeinschaftlich ein, um die damit erzielten Erlöse zu verteilen. Die Vereinbarungen einschließlich Gewinnverwendung, Dauer und Ziele der Partner werden schriftlich in einem Vertrag festgelegt. Der Vertrag bestimmt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Partnern. Es ist deshalb wichtig,  dass ein solcher Vertrag mit Präzision aufgestellt wird. Eine Personengesellschaft hat ein separates Vermögen. Auf dieses Vermögen können Gläubiger zugreifen. Wenn die Personengesellschaft ihren Pflichten gegenüber den Gläubigern nicht nachkommt, haften ihre Partner gesamtschuldnerisch. Der Konkurs der Personengesellschaft führt auch zum persönlichen Konkurs der Partner.

Die BV und die NV
Weil beide Formen ähnlich sind, werden sie hier zusammen besprochen. Die BV und die NV sind selbständige Träger von Rechten und Pflichten, die als Kapitalgesellschaft selbständig am Rechtsverkehr teilnehmen können. Darüber hinaus sind die BV und die NV Rechtspersonen mit einem in Inhaberaktien verteilten Kapital. Im Gegensatz zur NV werden bei der BV keine Aktien in Umlauf gebracht. Der wichtigste Unterschied zwischen einer BV und NV ist, dass die Gesellschaftsanteile in einer BV nicht übertragbar sind. Darüber hinaus sind die Gesellschaftsanteile einer BV auf einen Namen ausgestellt, sodass die auf den Inhaber lautenden Inhaberanteile nicht durch die BV in Umlauf gebracht werden können. Der Aktionär haftet nicht persönlich für das, was namens der BV verrichtet wird und kann nicht verpflichtet werden, mehr zu zahlen als den Betrag, zu dem er laut Gesellschaftsanteilen verpflichtet ist. Wenn die BV oder NV ihre Verpflichtungen gegenüber Gläubigern nicht erfüllen können, haftet die BV oder die NV. Die Haftung ruht also nicht auf den Schultern des Aktionärs. Wenn die Rechtsperson insolvent wird, zieht dies nicht den Konkurs des Aktionärs oder der Geschäftsführer nach sich, da es sich bei der BV und der NV um Kapitalgesellschaften handelt.

Auf den Geschäftsführer einer BV oder einer NV ruht eine große Verantwortung. Er sollte immer darauf achten, dass die rechtlichen und gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. Wenn dem Geschäftsführer vorgeworfen wird, die BV oder die NV unsachgemäß geführt zu haben oder wenn ihm ein schwerwiegender Vorwurf gemacht werden kann, so kann er persönlich in Anspruch genommen werden.

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Nur ein Experte und erfahrener Rechtsanwalt mit praktischer Erfahrung des Unternehmensrechts kann Sie durch das Labyrinth an Vorschriften führen und Ihnen als Unternehmer bei der Beantwortung Ihrer Fragen zur Seite stehen.

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